MwSt-Veränderung CH 2024

In der Abstimmung vom 25. September 2022 wurden die Änderung des AHV-Gesetzes und der Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV angenommen. Daraus resultiert eine Erhöhung der Mehrwertsteuersätze per 01. Januar 2024: 

Mehrwertsteuersätze

Gültig ab 01.01.2024

Gültig bis und mit 31.12.2023

Normalsatz

8.1%

7.7%

Reduzierter Satz

2.6%

2.5%

Sondersatz für Beherbergung

3.8%

3.7%

Zum jetzigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass das Vorgehen seitens der ESTV identisch mit der Steuersatzänderung per 01.01.2018 sein wird, wonach der Zeitpunkt respektive der Zeitraum der Leistungserbringung für die Beurteilung des anwendbaren Steuersatzes massgebend ist. Aus diesem Grund gilt es bereits für die Rechnungsstellung während des Jahres 2023 ein besonderes Augenmerk auf die Anwendung des korrekten Steuersatzes (alt / neu) zu richten, um eine korrekte Abwicklung der Mehrwertsteuer sicherzustellen. Dies betrifft insbesondere im Jahr 2023 gestellte Rechnungen, welche ganz oder teilweise in den Leistungszeitraum 2024 fallen, wie beispielsweise Teilzahlungsrechnungen, Vorauszahlungsrechnungen, Rechnungen für periodische Leistungen – aber im umgekehrten Sinn auch im Jahr 2024 eingehende, nachträgliche Entgeltsminderungen und Retouren, welche den Leistungszeitraum 2023 betreffen.  

1.    Mutation Steuersätze in SAP Business One

Administration > Definition > Finanzwesen > Steuer > Steuerkennzeichen

1.1.        Mutation reguläre Sätze

Mittels Doppelklick auf die Zeile oder via Button Steuerdefinition kann der Steuersatz mit Angabe eines Gültig ab Datums definiert werden:

Falls die Bezeichnung des Steuercodes mit Angabe des Steuersatzes definiert ist, kann dieser auf die allgemeine Angabe voller/reduzierter Satz geändert werden. Die Mutation ist für alle relevanten Steuersätze vorzunehmen.

1.2.        Mutation temporäre Codes für die Übergangsphase

In der Übergangsphase der Steuerhöhung wird die Situation vorkommen, dass im Jahr 2023 bereits Leistungen für 2024 in Rechnung gestellt werden. Ebenso wird es vorkommen, dass im Jahr 2024 Leistungen verrechnet werden, welche im Jahr 2023 geleistet wurden. Dazu sind temporäre Steuercodes wie folgt zu eröffnen:

  • Der Steuercode kann frei definiert werden. Es ist zu beachten, dass dieser nicht mehr verändert werden kann. Deshalb ist es zu empfehlen, die Definition universell zu wählen. Möglicherweise bestehen bereits temporäre Codes aus der letzten Steuererhöhung 2018. In diesem Fall können diese Codes wieder aktiviert und für die aktuelle Steuererhöhung abgeändert werden.

  • Die Umkehrung der Steuersätze bewirkt, dass mit Buchungsdatum 2023 ein Steuersatz von 8.1%, mit Buchungsdatum 2024 ein Steuersatz von 7.7% abgerechnet wird. Damit sind die beschriebenen Ausnahmen abbildbar.

2.    Anpassung MWSt-Formular 2024

In der Abrechnung über das 3. Quartal, bzw. den Monat Juli 2023 kann erstmals zu den neuen Steuersätzen deklariert werden. Dabei ist Folgendes zu beachten: Massgebend dafür, wie die einzelnen Leistungen in der Abrechnung zu deklarieren sind, ist der Zeitpunkt oder der Zeitraum der Leistungserbringung. Bis zum 31. Dezember 2023 erbrachte Leistungen unterliegen den bisherigen Steuersätzen. Ab dem 1. Januar 2024 erbrachte Leistungen unterliegen den neuen Steuersätzen. Da die bis Ende 2017 geltenden Steuersätze in den verfügbaren Abrechnungen nicht mehr ausgewiesen werden, sind Umsätze aus Leistungen vor dem 1. Januar 2018 der ESTV ausserhalb der Abrechnung schriftlich mitzuteilen.

Mwst-Formular ab 1.1.2024

Es liegt zur Zeit kein gesondertes Mwst-Formular für die Übergangszeit ab 1.7.2023 bis 31.12.2023. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass die neuen Steuerfelder für den Übergang zur Verfügung stehen werden.

 

https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/mehrwertsteuer/mwst-abrechnen/mwst-formulare.html

https://www.estv.admin.ch/dam/estv/de/dokumente/mwst/formulare/abrechnung-2024/4470-eff.pdf.download.pdf/mwst-4470-eff-d.pdf

 

 

In SAP Business One müssen die neuen Felder in den Steuererklärungsfeldern entsprechend eingerichtet werden:

Ab 3. Quartal 2023

Ab 1.1.2024

Wir sind gern beim Einrichten der Steuercodes und der Steuererklärungsfelder behilflich.

 

 

 

 

 

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